The Chair for Law and Artificial Intelligence
besetzt eine Stelle als
geprüfte oder ungeprüfte Hilfskraft (w/m/d).
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 20 Stunden im Monat.
Der Arbeitsvertrag ist auf die Dauer von einem Jahr befristet.
Aufgabengebiet: Unterstützung der Forschungstätigkeit des Lehrstuhls und Unterstützung des CIVIS Hub 5 bei der Organisation und Koordination des Moduls EU Law and the Use of Artificial Intelligence Tools in Health and Wellbeing des multidisziplinären CIVIS-Studienprogramms Digital Transformations in Health and Wellbeing.
Anforderungen: Studium der Rechtswissenschaften im Hauptfach (mindestens 2 Fachsemester).
Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich darum, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Einstellung erfolgt durch die zentrale Verwaltung.
Bewerbungen mit den üblichen Nachweisen der schulischen und universitären Leistungen bitte per E-Mail in einer PDF-Datei an marie-sophie.mueller@uni-tuebingen.de.
Bewerbungsschluss ist der 19. September 2025.